Inhalt
Wir, GÖRLER UND PARTNER, beraten deutsche und ausländische Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts in Deutschland und Österreich.
Wir sorgen dafür, dass Sie über rechtsichere und den vielfältigen rechtlichen Anforderungen entsprechende Arbeitsverträge und sonstige arbeitsrechtliche Dokumente verfügen. Dies sowohl im individualarbeitsvertraglichen als auch kollektivarbeitsrechtlichen Bereich. Darüber hinaus unterstützen wir Sie im heute aus dem Arbeitsrecht und der Personalarbeit nicht mehr wegzudenkenden Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes und sonstiger Compliance und versorgen Sie auch insoweit mit rechtssicherer Dokumentation.
Wir achten zugleich darauf, dass sich die arbeitsrechtlichen Strukturen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Unternehmensgruppe/Konzern in einem rechtlich zulässigen und sinnvollen Rahmen gezielt entwickeln (Stichwort „Matrixstrukturen“). Fallstricke wie unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbständigkeit identifizieren und vermeiden wir.
Wenn nötig, begleiten wir Sie dabei, sich von Mitarbeitern zu trennen. Dies selbstverständlich sowohl ausgerichtlich als auch vor allen Arbeitsgerichten.
Einen weiteren Kernbereich unserer arbeitsrechtlichen Expertise bildet die arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmenskauf-Transaktionen und Umstrukturierungen (Stichwort „Betriebsübergang“).
Darüber hinaus verfügen wir über besondere Expertise zum Arbeitsrecht im medizinischen und vertragsarztrechtlichen Bereich. Wir erstellen regelmäßig maßgeschneiderte Lösungen für Arztpraxen (Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaft und Praxisgemeinschaften sowie MVZ).
Ferner beraten wir sowohl Unternehmen als auch Organmitglieder (Vorstände und Geschäftsführer), leitende Angestellte sowie im Management tätige Arbeitnehmer im Arbeits- und Dienstvertragsrecht. Dies unter besondere Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Aspekte.